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Die Abrechnung von Baulohn stellt dabei auch eine Besonderheit in der Entgeltabrechnung dar. Aber was macht den Baulohn nun so besonders und warum spricht man von der Königsdisziplin in der Lohn- und Gehaltsabrechnung? Im Vergleich zur „normalen“ Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen zu den arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen auch saisonale Arbeitseinflüsse berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass beschäftigte Arbeitnehmer von vornherein absehbare Arbeitsunterbrechungen im Jahr haben werden, wie zum Beispiel im Gerüstbau oder es gibt witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen. Für den finanziellen Ausgleich sorgen hier die sogenannten Sozialkassen für spezielle Gewerke. Neben der Abwicklung mit den Sozialkassen und dem Meldeverfahren sind die einzelnen Tarifverträge im Baugewerbe zu beachten, die entweder allgemeinverbindlich sind oder nur für spezielle Gewerke gelten. Hinzu kommen verschiedene Arbeitszeitregelungen, Urlaubsberechnungen, zusätzliche Ansprüche in den Wintermonaten, Sondervergütungen, Sofortmeldungen, Branchenmindestlöhne u. v. m. GEHALT ODER LOHN? Bei der Baulohnabrechnung gibt es beides. Beschäftigte im Baugewerbe erhalten entweder Lohn oder Gehalt. Beschäftigte, die in der Verwaltung tätig sind, bekommen ein Gehalt, das je nach Gewerbe und Tarifvertrag in unterschiedliche Gruppen eingruppiert ist. Diejenigen, die direkt im Bau tätig sind (gewerbliche Arbeitnehmer), erhalten einen (Bau-)Lohn. Auszubildende müssen auch gesondert betrachtet werden, weil je nach Gewerbe unterschiedliche Ausbildungsvergütungen gezahlt werden. BAUHAUPTGEWERBE UND BAUNEBENGEWERBE Diese Begrifflichkeiten sind weit verbreitet. Trotzdem besteht immer wieder die Schwierigkeit sie zu unterscheiden. In der Bauwirtschaft werden Unternehmen zum Bauhauptgewerbe gerechnet, wenn deren wirtschaftliche Tätigkeit bzw. deren Bauleistungen überwiegend dem Hoch-, Tief- und Ingenieurbau, Wasserbau, Straßenbau- und Landschaftsbau, Gerüstbau, Dachdeckerei und Zimmerei oder aber auch Sanierung, Renovierung oder Instandsetzung zuzuordnen sind. Das Baunebengewerbe lässt sich daher klar abgrenzen. Es wird unterteilt zwischen Ausbau- und Hilfsgewerbe. Diese Unternehmen führen beispielsweise Elektroabreiten aus, Schließen Heizungs- und Sanitäranlagen an oder führen Malerarbeiten durch. Wenn es um Zuarbeiten oder Hilfsarbeiten geht, gehört man zum Bauhilfsgewerbe.
Warum Baulohn?
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