Baulohnzentrum Allgäu e.K. | Karl-Speidel-Straße 56 | 88239 Wangen im Allgäu | 07522 / 701 942 3 | info@baulohnzentrum-allgaeu.de freundlich   zuverlässig   kompetent
Was spricht für einen Wechsel Ihres bisherigen Lohnabrechners? - Ist ihr bisheriger Lohnabrechner für Sie nicht erreichbar oder hat man dort kaum Zeit für Sie? - Werden Termine nicht eingehalten? - Fühlen Sie sich nicht gut beraten? - Erscheint Ihnen der Preis zu hoch? - Sind Sie umgezogen? - Ist Ihnen der Kontakt zu unpersönlich? - ...? Die häufigsten Fragen zum Thema Wechsel des bisherigen Lohnabrechners: 1. Kann ich jederzeit den Lohnabrechner wechseln? Ja, Sie können Ihren bisherigen Lohnabrechner jederzeit wechseln. Grundlage hierfür ist der § 627 BGB. Es obliegt Ihrer persönlichen Entscheidung, wen Sie mit der Erledigung Ihrer Lohnbuchhaltung beauftragen. 2. Kann ich auch während des Jahres den Lohnabrechner wechseln? Ja. Ein Wechsel kann zum Ende eines Monats erfolgen. Wir pflegen Ihre Vormonatsdaten für Sie ein, so dass die Lohnabrechnung nahtlos weitergeführt wird. 3. Kann ich einfach den Vertrag mit dem bisherigen Lohnabrechner kündigen? Ja. Wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem bisherigen Lohnabrechner verloren haben, können Sie den Vertrag sogar mit sofortiger Wirkung kündigen. 4. Ergeben sich Probleme für mich, z. B. bei der Herausgabe von Unterlagen? Nein. Für Lohnbüros gibt es spezielle Berufspflichten: diese verpflichten den bisherigen Lohnabrechner dazu, eine reibungslose Mandatsübergabe zu ermöglichen. 5. Was passiert mit den Unterlagen und Daten, die sich beim bisherigen Lohnabrechner befinden? Sämtliche Daten werden (meist durch einen EDV-Übertrag) elektronisch schnell und unkompliziert an das neue Lohnbüro übermittelt. 6. Gibt es Probleme mit dem Finanzamt oder Kranken- und Sozialkassen? Nein, diesen Instituten ist es egal, wer Sie bei der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung betreut. 7. Gehen Haftungsanprüche bei einem Wechsel des bisherigen Lohnabrechners verloren? Nein, die berufsrechtliche Haftung für Abrechnungsfehler bleibt bestehen.
Wechsel Lohnabrechner
Baulohnzentrum Allgäu e.Kfm.