Baulohnzentrum Allgäu e.Kfm.
„W
er die Pflicht hat,
Steuern zu zahlen,
hat auch das Recht,
Steuern zu sparen.“
Harald Schmid
Entertainer
Baulohnzentrum Allgäu e.Kfm.
Christian Haug
Steuerfachwirt
Karl-Speidel-Strasse 56
88239 Wangen
Fon 07522 . 701 942 3
Fax 07522 . 912 706
E-Mail info@baulohnzentrum
-allgaeu.de
Bürozeiten
Mo-Do: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr: 07:00 Uhr bis 13:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Leistungen gem. § 6 Nr.4 StberG, Erstellung von lfd.Lohnabrechnungen
freundlich
zuverlässig
kompetent
Wechsel Lohnbüro?
Was spricht für einen Wechsel des Lohnbüros?
- Ist Ihr Lohnbüro für Sie nicht erreichbar oder hat man dort kaum Zeit für Sie?
- Werden Termine nicht eingehalten?
- Fühlen Sie sich nicht gut beraten?
- Erscheint Ihnen der Preis zu hoch?
- Sind Sie umgezogen?
- Ist Ihnen der Kontakt zu unpersönlich?
- ...?
Gerne erledigen wir auf Wunsch für Sie alle notwendigen Schritte wenn Sie Ihr
Lohnbüro wechseln möchten.
Die häufigsten Fragen zum Thema Wechsel des Lohnbüros:
1. Kann ich jederzeit mein Lohnbüro wechseln?
Ja, Sie können Ihr Lohnbüro jederzeit wechseln. Grundlage hierfür ist der § 627 BGB.
Es obliegt Ihrer persönlichen Entscheidung, wen Sie mit der Erledigung Ihrer
Lohnbuchhaltung beauftragen.
2. Kann ich auch während des Jahres das Lohnbüro wechseln?
Ja. Ein Wechsel kann zum Ende eines Monats erfolgen.
Wir pflegen Ihre Vormonatsdaten für Sie ein, so dass die Lohnabrechnung nahtlos
weitergeführt wird.
3. Kann ich einfach den Vertrag mit dem alten Lohnbüro kündigen?
Ja. Wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Lohnbüro verloren haben, können Sie den
Vertrag sogar mit sofortiger Wirkung kündigen.
4. Ergeben sich Probleme für mich, z. B. bei der Herausgabe von Unterlagen?
Nein. Für Lohnbüros gibt es spezielle Berufspflichten; diese verpflichten das Lohnbüro
auch dazu, eine reibungslose Mandatsübergabe zu ermöglichen.
5. Was passiert mit den Unterlagen und Daten, die sich beim alten Lohnbüro
befinden?
Sämtliche Daten werden (meist durch einen EDV-Übertrag) elektronisch schnell und
unkompliziert an das neue Lohnbüro übermittelt. Wenn Sie das alte Lohnbüro bezahlt
haben, muss dieses alle vorhandenen Unterlagen an das neue Lohnbüro.
6. Gibt es Probleme mit dem Finanzamt oder Kranken- und Sozialkassen?
Nein, diesen Instituten ist es egal, wer Sie bei der Erstellung Ihrer
Lohnbuchhaltungbetreut.
7. Gehen Haftungsanprüche bei einem Wechsel des Lohnbüros verloren?
Nein, die berufsrechtliche Haftung für Abrechnungsfehler bleibt bestehen.