Baulohnzentrum Allgäu e.Kfm.
„W er die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“ Harald Schmid Entertainer
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Baulohnzentrum Allgäu e.Kfm. Christian Haug Steuerfachwirt Karl-Speidel-Strasse 56 88239 Wangen Fon 07522 . 701 942 3 Fax 07522 . 912 706 E-Mail info@baulohnzentrum -allgaeu.de Bürozeiten Mo-Do: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr Fr: 07:00 Uhr bis 13:30 Uhr und nach Vereinbarung
Wechsel Lohnbüro?
Leistungen gem. § 6 Nr.4 StberG, Erstellung von lfd.Lohnabrechnungen
freundlich zuverlässig kompetent
Wechsel Lohnbüro?
Was spricht für einen Wechsel des Lohnbüros? - Ist Ihr Lohnbüro für Sie nicht erreichbar oder hat man dort kaum Zeit für Sie? - Werden Termine nicht eingehalten? - Fühlen Sie sich nicht gut beraten? - Erscheint Ihnen der Preis zu hoch? - Sind Sie umgezogen? - Ist Ihnen der Kontakt zu unpersönlich? - ...? Gerne erledigen wir auf Wunsch für Sie alle notwendigen Schritte wenn Sie Ihr Lohnbüro wechseln möchten. Die häufigsten Fragen zum Thema Wechsel des Lohnbüros: 1. Kann ich jederzeit mein Lohnbüro wechseln? Ja, Sie können Ihr Lohnbüro jederzeit wechseln. Grundlage hierfür ist der § 627 BGB. Es obliegt Ihrer persönlichen Entscheidung, wen Sie mit der Erledigung Ihrer Lohnbuchhaltung beauftragen. 2. Kann ich auch während des Jahres das Lohnbüro wechseln? Ja. Ein Wechsel kann zum Ende eines Monats erfolgen. Wir pflegen Ihre Vormonatsdaten für Sie ein, so dass die Lohnabrechnung nahtlos weitergeführt wird. 3. Kann ich einfach den Vertrag mit dem alten Lohnbüro kündigen? Ja. Wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Lohnbüro verloren haben, können Sie den Vertrag sogar mit sofortiger Wirkung kündigen. 4. Ergeben sich Probleme für mich, z. B. bei der Herausgabe von Unterlagen? Nein. Für Lohnbüros gibt es spezielle Berufspflichten; diese verpflichten das Lohnbüro auch dazu, eine reibungslose Mandatsübergabe zu ermöglichen. 5. Was passiert mit den Unterlagen und Daten, die sich beim alten Lohnbüro befinden? Sämtliche Daten werden (meist durch einen EDV-Übertrag) elektronisch schnell und unkompliziert an das neue Lohnbüro übermittelt. Wenn Sie das alte Lohnbüro bezahlt haben, muss dieses alle vorhandenen Unterlagen an das neue Lohnbüro. 6. Gibt es Probleme mit dem Finanzamt oder Kranken- und Sozialkassen? Nein, diesen Instituten ist es egal, wer Sie bei der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltungbetreut. 7. Gehen Haftungsanprüche bei einem Wechsel des Lohnbüros verloren? Nein, die berufsrechtliche Haftung für Abrechnungsfehler bleibt bestehen.